Batterieverordnung
Belehrung nach § 12 Batterieverordnung - BattV
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet Batterien und Akkus zurückzugeben. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten.
Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz !
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cadmium Cd, Quecksilber Hg oder Blei Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.